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Strafanzeige gegen Vischer Anwälte

Bruno Manser Fonds geht gegen falsche Anschuldigungen vor
Zwölf Vorstandsmitglieder und Angestellte des Bruno Manser Fonds haben bei der Staatsanwaltschaft Basel-Stadt gegen drei Verantwortliche der Anwaltskanzlei Vischer AG Strafanzeige wegen Falscher Anschuldigung (Art. 303 StGB) und Planmässiger Verleumdung (Art. 174 Ziff. 2 StGB) eingereicht.
Den Vischer-Anwälten wird vorgeworfen, im Rahmen eines Mandats der
kanadisch-malaysischen Unternehmerin Jamilah Taib Murray dem Bruno Manser Fonds wider besseres Wissen bei der Staatsanwaltschaft Basel-Stadt eine Reihe von Delikten unterstellt zu haben, um eine Strafverfolgung herbeizuführen.
Diese falschen Anschuldigungen waren Teil eines Plans mit dem Ziel, den Bruno Manser Fonds zu verleumden und so der Klientschaft von Vischer einen Vorteil bei einer zivilrechtlichen Auseinandersetzung zu verschaffen. In gleicher Sache erstattete der Bruno Manser Fonds bereits früher Strafanzeige gegen die Klientschaft von Vischer sowie gegen das Genfer PR-Unternehmen Cabinet Privé de Conseils.
Namentlich unterstellte Vischer in einer am 18. September 2018 eingereichten Strafanzeige den Verantwortlichen des Bruno Manser Fonds Betrug, Veruntreuung und ungetreue Geschäftsbesorgung. Die Anwaltskanzlei verlangte nicht nur die Aufnahme von Ermittlungshandlungen, sondern auch eine Beschlagnahmung des Vermögens des Bruno Manser Fonds sowie seiner Bank- und Geschäftsunterlagen.
Obwohl die Basler Staatsanwaltschaft in keiner Weise auf die haltlosen Vorwürfe reagierte, erweckten Vischer und ihre Klientschaft in der Folge öffentlich den Eindruck, gegen den Bruno Manser Fonds werde strafrechtlich ermittelt.
So behauptete Vischer am 9. Juli 2019 in einem Schreiben an die Stiftung ZEWO wahrheitswidrig und wider besseres Wissen, die Staatsanwaltschaft Basel-Stadt ermittle gegen die Verantwortlichen des Bruno-Manser-Fonds „unter anderem wegen möglicher Vermögensdelikte im Umgang mit Spendengeldern.“ Ziel war, die ZEWO-Zertifizierung des Bruno Manser Fonds zu hintertreiben. Der Bruno Manser Fonds trägt seit 2011 das Gütesiegel der Stiftung ZEWO, das einen verantwortungsvollen Umgang mit Spendengeldern bescheinigt.
Bereits im Mai 2019 hatte die von der Klientschaft von Vischer betriebene Webseite "The Facts Matter" öffentlich dieselben Vorwürfe gegen den Bruno Manser Fonds erhoben.
„Das widerrechtliche Vorgehen von Vischer ist Teil einer Strategie, eine einwandfrei beleumundete NGO zu diskreditieren, wirtschaftlich zu schädigen und so in einen für die Klientschaft von Vischer vorteilhaften Vergleich zu zwingen“, sagte Lukas Straumann, Geschäftsleiter des Bruno Manser Fonds. „Wir werden uns mit allen Mitteln gegen diesen Missbrauch der Justiz wehren.“
Vischer vertritt seit August 2018 Jamilah Taib Murray, ihren Ehemann und ihren Immobilienkonzern Sakto in einem Verfahren wegen angeblicher Persönlichkeitsverletzung.
Jamilah Taib Murray ist die Tochter von Abdul Taib Mahmud, dem Gouverneur und langjährigen Regierungschef des malaysischen Bundesstaats Sarawak. Recherchen des Bruno Manser Fonds hatten zahlreiche Ungereimtheiten im Zusammenhang mit dem auf mehrere hundert Millionen Dollar geschätzten Immobilienvermögen des kanadisch-malaysischen Unternehmerpaars ergeben.
Mit einem Gesuch um vorsorgliche Massnahmen versuchte Vischer dem Bruno Manser Fonds zu verbieten, seine Klientschaft in Zusammenhang mit Korruption in Malaysia und mit Geldwäscherei zu bringen. Im Februar 2019 lehnte das Basler Zivilgericht die von den Klägern verlangte vorsorgliche Löschung von 255 Publikationen des Bruno Manser Fonds mangels Dringlichkeit ab. Das Appellationsgericht bestätigte diesen Entscheid im Mai 2019.
Nach dem Scheitern von Vergleichsverhandlungen erwirkte Vischer beim Basler Zivilgericht eine Klagebewilligung für ein ordentliches Verfahren gegen den Bruno Manser Fonds. Die Klagebewilligung läuft am 30. September 2019 aus.
Falsche Anschuldigung (Art. 303 StGB) und Planmässige Verleumdung (Art. 174 Ziff. 2 StGB) sind Offizialdelikte, die mit Freiheitsstrafe oder Geldstrafe geahndet werden.
(24.9.2019)
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